Erst die erfolgreiche Nachfolgeregelung krönt das Lebenswerk des Unternehmers

Der Vater erstellt‘s, der Sohn erhält‘s, dem Enkel zerfällt‘s. Und tatsächlich: Nur zwei von drei Familienunternehmen schaffen den Wechsel von der ersten zur zweiten Generation, und lediglich die Hälfte davon existiert weiter bis zur dritten Generation. Dies ergab eine aktuelle Untersuchung des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn. Mit anderen Worten: Zwei Drittel aller Familienbetriebe scheitern an einer missglückten Nachfolgeregelung. Die Klippen, die im Zuge einer Betriebsübergabe umschifft werden müssen, sind schroff und schwer erkennbar. Die objektive Ermittlung des Firmenwertes, aus dem sich der Preis für Verkauf bzw. Miete oder Pacht ergeben soll, oder die unter Umständen anfallenden hohen Erbschaft- und Schenkungsteuern ebenso wie die aus einer Nachfolgeregelung entstehenden, oft aber vermeidbaren Ertragsteuerbelastungen sind nur eine – die finanzielle – Dimension des Problems. Auf der anderen Seite steht die Auswahl eines geeigneten Nachfolgers. Hier heißt es zuweilen, Abschied zu nehmen von der stillen Hoffnung, der eigene Sohn oder die eigene Tochter könnten das Lebenswerk des Firmengründers fortsetzen. Oftmals haben die Nachkommen eigene Pläne, oder es fehlt ihnen an der nötigen Qualifikation zur Fortführung des elterlichen Betriebes. Am häufigsten wird jedoch der Fehler begangen, die Entscheidung auf die lange Bank zu schieben. Dabei muss die Festlegung, wer die Nachfolge wann antreten soll, gründlich durchdacht und frühzeitig gefällt werden. Dabei ist auch ein Notfallplan aufzustellen, da nie ausgeschlossen werden kann, dass der Senior plötzlich nicht mehr zur Leitung des Betriebes in der Lage ist. Es sollte geklärt sein, ob das Unternehmen oder nur die Anteile daran den Kindern übertragen werden. Denkbar wäre auch die Einbringung in eine Familienstiftung oder die Realisierung des Unternehmenswertes durch ein Going Public, ein Management-Buyout bzw. Management-Buyin. Aus deren Erträgen ließe sich auch die Familie versorgen. Im Zuge dieser Entscheidungsfindung bieten sich die Kammern als erster Anlaufpunkt für eine Orientierungsberatung an, ehe dann ein seriöser und versierter Berater herangezogen wird, der die Gestaltungsalternativen sowie die Gewinn- und Ersparnismöglichkeiten einer sachgerechten Regelung kennt. Statt getreu der Devise Nach mir die Sintflut die Dinge laufen zu lassen, sollte der Firmeninhaber also beizeiten alles unternehmen, um mit einer erfolgreichen Nachfolgeregelung sein Lebenswerk zu vollenden. Falsche oder verspätete Entscheidungen können Vermögen vernichten. 2 Wirtschaft 11199