Kassensysteme, Haftung Geschäftsführer & Aufzeichnungspflichten Onlinehandel

 

1. Gesetzesentwurf zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen entschärft

In unserem Artikel vom 18. April 2016 wiesen wir auf den neuen Fokus der Finanzverwaltung auf die sogenannten Datenvorsysteme (DAVOS) hin. In diesem Zusammenhang stand ein Referentenentwurf, welcher weitreichende Eingriffe in die Technik der heute bestehenden Kassensysteme vorsieht. Gegenüber dem Referentenentwurf sind im jetzt vorliegenden Regierungsentwurf wichtige Erleichterungen zu finden. Hierzu zählt insbesondere die Verschiebung des Anwendungszeitpunktes des Gesetzes auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen. Für bauartbedingte, nicht aufrüstbare Kassen soll das Gesetz erst ab den Wirtschaftsjahren, die nach dem 31. Dezember 2022 beginnen, gelten, wenn die Kassen in der Zeit vom 26. November 2010 bis 31. Dezember 2016 angeschafft wurden.

Sind die Kassenaufrüstungen oder Neuanschaffungen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ab dem 1. Januar 2017 noch nicht in Ihrem Unternehmen abgeschlossen, sollten Sie in ein Kassensystem investieren, welches auch die geplanten Anforderungen ab 1. Januar 2020 erfüllt.

 

2. Geschäftsführer haften auch nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Grundsätzlich haften die Organe einer Gesellschaft für die von ihr zu entrichtenden Steuern. Diese werden von der Finanzverwaltung insbesondere für die Lohn- und Umsatzsteuer regelmäßig herangezogen, wenn diese nicht fristgerecht entrichtet werden. Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern bestätigte diese Haftung mit Urteil vom 4. Juli 2016 (2 K 203/16) sogar noch für die Zeit, in der der Geschäftsführer von den finanziellen Vorgängen in der Gesellschaft möglicherweise keine Kenntnis mehr hat. Es betrifft den Zeitraum zwischen Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und der tatsächlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Es reicht in dieser Zeit also nicht aus, sich als Geschäftsführer auf die Verantwortung des Verwalters zu beziehen. In der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss der Geschäftsführer auf die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern achten. Dies ist aufgrund von quotalen Zahlungen rechtlich problematisch. Konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Anwalt, der unabhängig vom vorläufigen Insolvenzverwalter arbeitet.

 

3. Einzelaufzeichnungspflichten gelten auch im Onlinehandel

Bilanzierungspflichtige Kaufleute haben Bücher zu führen. Dazu gehören auch mit Blick auf die Erfüllung der fiskalischen Pflichten (Ertrags- und Umsatzsteuer) die lückenlose Aufzeichnung der Ausgangsrechnungen und deren Bezahlung.

Im Onlinehandel (ebay, Amazon) stellt dies aufgrund der hohen Transaktionsvolumen ein Problem dar. Viele kleinste Ausgangsrechnungen führen in der Summe zu einem hohen Belegaufkommen. Dazu sind die Umsätze zur Beachtung der Lieferschwellen innerhalb der EU nach Ländern unterteilt zu überwachen, und jeder Rechnung ist die entsprechende Bezahlung zuzuordnen. Dies erfolgt in einer Debitorenbuchhaltung.

Wir stellen bei aktuellen Anfragen von Mandanten in der Praxis fest, dass zur Vermeidung von Buchhaltungsaufwendungen Geldeingänge in der Bank nur in einer Summe und Ausgangsrechnungen gar nicht gebucht werden. Dies führt jedoch zu nicht korrekten Angaben in den Umsatzsteuervoranmeldungen und verhindert die betriebswirtschaftliche Beratung der Onlinehändler im Bereich der Kostenüberwachung von Geldverkehrs- und Währungsumrechnungskosten.

Auch bei Einzelkaufleuten, die die Rechnungslegungserleichterung des HGB in Anspruch nehmen (Erstellung einer Einnahmen-Überschussrechnung) sind die Einnahmen einzeln aufzuzeichnen.

Die Finanzverwaltung hat in den letzten Jahren dieses Thema nicht aufgegriffen. Die GOBD gelten jedoch für alle Steuerpflichtigen. Werden die Einzelaufzeichnungspflichten missachten, gilt dies als schwerer Fehler in der Buchführung und führt dazu, dass im Prüfungsfall das Finanzamt hierzu schätzen darf.

Wenden Sie sich deshalb bei Fragen zu diesem Thema dringend an einen Steuerberater mit Erfahrungen in der Betreuung von E-Commerce-Mandanten.